Pflegefachmann* Pflegefachfrau
(EA) Euro Akademie
Mit der ganzheitlichen Ausbildung zum*zur Pflegefachmann*frau verfügen Sie über aktuelle pflegewissenschaftliche, medizinische und weitere bezugswissenschaftliche Erkenntnisse und erwerben umfassende berufliche generalistische Handlungskompetenzen für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen.
Die Pflege umfasst in diesem Rahmen präventive, kurative, rehabilitative, palliative und sozialpflegerische Maßnahmen zur Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der physischen und psychischen Situation der zu pflegenden Menschen. Die Pflege schließt die Beratung und Anleitung sowie die Begleitung am Lebensende ein.
Mit dem Abschluss Pflegefachmann*Pflegefachfrau sind Sie berechtigt, vorbehaltene Tätigkeiten zu übernehmen. Pflegerische Aufgaben in diesem Sinne umfassen:
Die Pflege umfasst in diesem Rahmen präventive, kurative, rehabilitative, palliative und sozialpflegerische Maßnahmen zur Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der physischen und psychischen Situation der zu pflegenden Menschen. Die Pflege schließt die Beratung und Anleitung sowie die Begleitung am Lebensende ein.
Mit dem Abschluss Pflegefachmann*Pflegefachfrau sind Sie berechtigt, vorbehaltene Tätigkeiten zu übernehmen. Pflegerische Aufgaben in diesem Sinne umfassen:
- die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs
- die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie
- die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege
Ausbildung:
Pflegefachmann* Pflegefachfrau
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Pflegefachmann* Pflegefachfrau
Inhalt
Der theoretische und praktische Unterricht umfasst 2.100 Stunden und erfolgt an einer staatlich anerkannten bzw. staatlich genehmigten Pflegeschule. Grundlage der theoretischen Ausbildung bildet ein schulinternes Curriculum, auf der Grundlage der Empfehlungen des Rahmenlehrplanes. Im ersten und zweiten Ausbildungsdrittel erfolgt die Ausbildung generalistisch, nach einheitlichem Lehrplan.Vor Beginn des letzten Ausbildungsdrittels besteht ein Wahlrecht. Auszubildende können die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann fortsetzen oder mit gewähltem Vertiefungseinsatz in der pädiatrische Versorgung oder stationäre Langzeitpflege oder ambulante Pflege, einen „spezialisierten“ Ausbildungsabschluss wählen: Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in oder Altenpfleger*in.
Die Ausbildung zum*zur Pflegefachmann*frau beinhaltet die Vermittlung von theoretischem und praktischem Wissen in fünf Kompetenzbereichen:
- Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren
- Kommunikation und Beratung personen- und situationsbezogen gestalten
- Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten
- Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen
- Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen
Voraussetzungen
- Mittlerer Schulabschluss oder
- erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung oder
- Hauptschulabschluss bzw. gleichwertige Schulausbildung und eine erfolgreich abgeschlossene, zweijährige Berufsausbildung oder
- eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, die von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 die Mindestanforderungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege erfüllt oder
- Abschluss als Pflegefachhelfer*in (Altenpflege), Pflegefachhelfer*in (Krankenpflege)
Erforderliche Nachweise
- Nachweis über gesundheitliche Eignung
- Nachweis über einen ausreichenden Maserimpfschutz
- Nachweis der erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache
Abschluss
Am Ende des zweiten Ausbildungsdrittels erfolgt eine Zwischenprüfung.Die staatliche Abschlussprüfung zum Ende der Ausbildung umfasst einen schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil. Der erfolgreiche Abschluss der staatlichen Prüfung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann.
Ist eine der Spezialisierungen gewählt worden, berechtigt der erfolgreiche Abschluss der staatlichen Prüfung zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in oder Altenpfleger*in.
Praktika
Die praktische Ausbildung umfasst 2.500 Stunden und wird in Einrichtungen auf der Grundlage eines vom Träger der praktischen Ausbildung zu erstellenden Ausbildungsplans durchgeführt. Träger der praktischen Ausbildung können sein:- Krankenhäuser, Kliniken
- stationäre Pflegeeinrichtungen
- ambulante Pflegeeinrichtungen
Die praktische Ausbildung gliedert sich in Pflichteinsätze, Vertiefungseinsätze sowie weitere Einsätze. Die Pflichteinsätze werden durchgeführt, in der
- allgemeinen Akutpflege in stationären Einrichtungen
- allgemeinen Langzeitpflege in stationären Einrichtungen und
- allgemeinen ambulanten Akut- und Langzeitpflege
Die Pflichteinsätze in den speziellen Bereichen können in der
- pädiatrischen Versorgung
- allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung durchgeführt werden.
Weitere Einsätze sind auch in anderen, zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte geeigneten Einrichtungen möglich. Der Vertiefungseinsatz wird beim Träger der praktischen Ausbildung in einem der Bereiche, in denen bereits ein Pflichteinsatz stattgefunden hat, durchgeführt.
Aufbauoptionen
Nach Ihrem Abschluss können Sie verschiedene Fort- und Weiterbildungen, wie beispielsweise „Praxisanleiter*in für Pflegeberufe“ absolvieren.In einem Beratungsgespräch stellen wir Ihnen gern weitere Möglichkeiten vor.