Arbeitsrecht für pädagogische Fachkräfte
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iere dich vorher bei uns, ob dieser Kurs auch in deinem Bundesland anerkannt
ist. Bei weiteren Fragen beraten wir gerne.</div>' (810 chars) ZIELE => NULL ZIELGRUPPE => NULL DESCRIPTION => NULL TEASERTEXT => 'Stärke dein professionelles Handeln durch Kompetenz in arbeitsrechtlichen F
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In diesem Kurs erhältst du eine praxisbezogene Einführung in die Gesetzmä
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Einführung in die aktuelle Rechtsprechung
Die Beziehung zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeit gebenden Unternehmen und der Schutz der Arbeitnehmer*innen ist ein Rechtsgebiet, das fast jede und jeden betrifft. Auch als Nicht-Jurist*innen sind pädagogische Fach- und Leitungskräfte gefordert, sich in die Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz einzuarbeiten.
In diesem Kurs erhältst du eine praxisbezogene Einführung in die Gesetzmäßigkeiten und die aktuelle Rechtsprechung des Arbeitsrechts für pädagogische Fachkräfte. Du erarbeitest Handlungsansätze und erprobst diese anhand häufiger Fallkonstellationen, wie beispielsweise Mutterschutz, Beschäftigungsverbot, Teilzeitarbeit und Mehrarbeit.
In diesem Kurs erhältst du eine praxisbezogene Einführung in die Gesetzmäßigkeiten und die aktuelle Rechtsprechung des Arbeitsrechts für pädagogische Fachkräfte. Du erarbeitest Handlungsansätze und erprobst diese anhand häufiger Fallkonstellationen, wie beispielsweise Mutterschutz, Beschäftigungsverbot, Teilzeitarbeit und Mehrarbeit.
Fort- und Weiterbildung:
Arbeitsrecht für pädagogische Fachkräfte
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Arbeitsrecht für pädagogische Fachkräfte
Inhalt
- Pflichten und Rechte im Arbeitsverhältnis
- Arbeitszeit, Arbeitsentgelt, Urlaubsanspruch
- Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit
- Direktions- / Weisungsrecht des arbeitgebenden Unternehmens
- Fortbildungen, Bildungsurlaub, Schulungen und Dienstreisen
- Aufsichtspflicht, Haftung und Unfallversicherung
Voraussetzungen
Teilnehmen können Leitungskräfte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen.Du kannst diesen Kurs auch im Rahmen deines Bildungsurlaubs absolvieren, um dich beruflich fort- und weiterzubilden. Bildung ist Ländersache. Demnach muss der Bildungsurlaub in dem Bundesland anerkannt sein, in dem du arbeitest.
Als Arbeitnehmer*in hast du in allen Bundesländern außer in Bayern und Sachsen einen gesetzlichen Anspruch auf diese Sonderform des bezahlten Urlaubs. In der Regel können pro Arbeitsjahr bis zu fünf Tage beim Arbeit gebenden Unternehmen beantragt werden. Bitte informiere dich vorher bei uns, ob dieser Kurs auch in deinem Bundesland anerkannt ist. Bei weiteren Fragen beraten wir gerne.