(EA) Euro Akademie
Pflegen bedeutet heute, Menschen allen Alters in ihrem Lebensabschnitt und ihrer individuellen Lebenssituation zu unterstützen. Pflegefachmann oder Pflegefachfrau ist ein Beruf, der von Ihnen ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, Verantwortungsbewusstsein und Selbstständigkeit voraussetzt. Er bringt aber auch viele Vorteile mit sich: Sie erlernen einen abwechslungsreichen und erfüllenden sozialen Beruf, der langfristig Sicherheit bietet.

Mit der ganzheitlichen Ausbildung zum*r Pflegefachmann*frau verfügen Sie über aktuelle pflegewissenschaftliche, medizinische und weitere bezugswissenschaftliche Erkenntnisse. Sie erwerben umfangreiche berufliche generalistische Handlungskompetenzen für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen.
 
Die Pflege umfasst in diesem Rahmen präventive, kurative, rehabilitative, palliative und sozialpflegerische Maßnahmen zur Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der physischen und psychischen Situation der zu pflegenden Menschen. Die Pflege schließt die Beratung und Anleitung sowie die Begleitung am Lebensende ein. 

Mit dem Abschluss Pflegefachmann oder Pflegefachfrau sind Sie berechtigt, vorbehaltene Tätigkeiten zu übernehmen. Pflegerische Aufgaben in diesem Sinne umfassen: 
  • die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs
  • die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie
  • die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege

Ausbildung:
Pflegefachmann* Pflegefachfrau

Gesundheit & Pflege
Vollzeit,berufsbegleitend
Präsenz-Unterricht offline
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Pflegefachmann* Pflegefachfrau

Inhalt

Der theoretische und praktische Unterricht umfasst 2.100 Stunden und erfolgt an einer staatlich anerkannten bzw. staatlich genehmigten Pflegeschule. Grundlage der theoretischen Ausbildung bildet ein schulinternes Curriculum, auf der Grundlage der Empfehlungen des Rahmenlehrplanes. 
 
Im ersten und zweiten Ausbildungsdrittel erfolgt die Ausbildung generalistisch, nach einheitlichem Lehrplan. 

Vor Beginn des letzten Ausbildungsdrittels besteht ein Wahlrecht. Auszubildende können die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann fortsetzen oder mit gewähltem Vertiefungseinsatz in der pädiatrische Versorgung oder stationäre Langzeitpflege oder ambulante Pflege, einen „spezialisierten“ Ausbildungsabschluss wählen: Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in oder Altenpfleger*in.  

Die Ausbildung zum*r Pflegefachmann*Pflegefachfrau beinhaltet die Vermittlung von theoretischem und praktischem Wissen in fünf Kompetenzbereichen: 
  1. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.
  2. Kommunikation und Beratung personen- und situationsbezogen gestalten.
  3. Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten 
  4. Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen.
  5. Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen.

Voraussetzungen

Mittlerer Schulabschluss oder
erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung oder
Hauptschulabschluss bzw. gleichwertige Schulausbildung und  
  • eine erfolgreich abgeschlossene, zweijährige Berufsausbildung oder
  • eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, die von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 die Mindestanforderungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege erfüllt oder
  • Abschluss als Pflegefachhelfer/in (Altenpflege), Pflegefachhelfer/in (Krankenpflege)
Zuverlässigkeitsnachweis
Gesundheitliche Eignung sowie
Nachweis der erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache

Abschluss

Am Ende des zweiten Ausbildungsdrittel erfolgt eine Zwischenprüfung.
 
Die staatliche Abschlussprüfung zum Ende der Ausbildung umfasst einen schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil. Der erfolgreiche Abschluss der staatlichen Prüfung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann
 
Ist eine der Spezialisierungen gewählt worden, berechtigt der erfolgreiche Abschluss der staatlichen Prüfung zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in oder Altenpfleger*Altenpflegerin.  

Praktika

Die praktische Ausbildung umfasst 2.500 Stunden und wird in Einrichtungen auf der Grundlage eines vom Träger der praktischen Ausbildung zu erstellenden Ausbildungsplans durchgeführt. Träger der praktischen Ausbildung können sein:
  • Krankenhäuser, Kliniken
  • stationäre Pflegeeinrichtungen
  • ambulante Pflegeeinrichtungen
Die praktische Ausbildung gliedert sich in Pflichteinsätze, Vertiefungseinsätze sowie weitere Einsätze. Die Pflichteinsätze werden durchgeführt, in der
  • allgemeinen Akutpflege in stationären Einrichtungen
  • der allgemeinen Langzeitpflege in stationären Einrichtungen und  
  • der allgemeinen ambulanten Akut- und Langzeitpflege 
Die Pflichteinsätze in den speziellen Bereichen können in
  • der pädiatrischen Versorgung 
  • der allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung durchgeführt werden. 
Weitere Einsätze sind auch in anderen, zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte geeigneten Einrichtungen möglich. Der Vertiefungseinsatz wird beim Träger der praktischen Ausbildung in einem der Bereiche, in denen bereits ein Pflichteinsatz stattgefunden hat, durchgeführt.

Aufbauoptionen

Nach Ihrem Abschluss können Sie verschiedene Fort- und Weiterbildungen, wie beispielsweise „Praxisanleiter*in für Pflegeberufe“ absolvieren.
 
In einem Beratungsgespräch stellen wir Ihnen gern weitere Möglichkeiten vor.

Dauer

Die Vollzeitausbildung dauert 3 Jahre und erfolgt in einem Wechsel von Theorie und Praxis. Die Teilzeitausbildung dauert bis zu 5 Jahren.