Basisqualifizierung für Helfer* innen von Betreuungs- und Entlastungsangeboten im Alltag § 45a SGB XI
(EA) Euro Akademie
Die meisten Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, möchten möglichst lange und möglichst eigenständig und ihren Bedürfnissen entsprechend zu Hause leben. Hierzu benötigen sie Unterstützung, Betreuung und Versorgung. Eine Aufgabe, die uns alle angeht: Politik und Gesellschaft, Familie und Nachbarschaft, Ehrenamt und Hauptamt.
Wir benötigen eine breite Palette vielfältiger miteinander
vernetzter Angebote und Strukturen, damit pflegebedürftige
Menschen und ihnen nahestehende Pflegende angemessene
Unterstützung finden, die ihrer Person, ihrer Situation und
ihrem Lebensumfeld entsprechen.
Mit dem Pflegestärkungsgesetz stärkt der Bundesgesetzgeber durch vielfältige Leistungsverbesserungen die häusliche Pflege und schafft mit dem § 45b SGB XI die Anspruchsgrundlage für pflegebedürftige Menschen in der häuslichen Pflege auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich.
Angebote zur Unterstützung im Alltag können sein: Betreuungsangebote, Entlastungsangebote für Pflegende sowie Angebote zur Entlastung im Alltag. Der Bundesgesetzgeber hat zudem die Länder ermächtigt durch Verordnungen die Umsetzung der Leistungsanforderungen entsprechend auszugestalten. Demnach müssen Anbieter von Unterstützungsangeboten sicherstellen, dass die leistungserbringenden Personen mindestens eine Basisqualifizierung für die Erbringung der Tätigkeit nachweisen, sofern die Person nicht Fachkraft ist (z. B. aufgrund einer mindestens dreijährigen staatlich anerkannten Berufsausbildung).
Mit der Basisqualifizierung werden Helfer*innen oder ehrenamtlich Tätige gut auf die Kontakte mit pflegebedürftigen Menschen, im Besonderen mit Demenzerkrankten und deren Angehörigen vorbereitet. Sie fühlen sich somit in der Kontaktaufnahme mit pflege- und hilfebedürftigen Menschen sicher und können ihre erworbenen Handlungskompetenzen bei der Umsetzung von Angeboten zur Beschäftigung und Aktivierung, im Umgang und in der Kommunikation allen beteiligten Personen im Praxisalltag anwenden.
Sie erwerben mit der Basisqualifizierung theoretisches Wissen, verknüpfen und entwickeln darüber praktische Kompetenzen zur Ausgestaltung der häuslichen Versorgungssituation pflegebedürftiger Menschen. Sie wenden Methoden für Sinn stiftende Angebote zur Entlastung der Pflegepersonen und deren Angehörigen im Alltag sicher an. Mit der Basisqualifizierung erwerben Sie alle notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um im Anschluss alltagsunterstützend tätig zu werden.
Einsatzmöglichkeiten und Tätigkeiten
Im Rahmen der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote übernehmen Helfer*innen oder ehrenamtlich Tätige
- z.B. die Einzelbetreuung eines hilfebedürftigen Menschen
- oder auch Gruppenangebote z.B. für zu pflegende Menschen mit demenziellen Erkrankungen
- oder führen hauswirtschaftliche Dienstleistungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger durch.
Fort- und Weiterbildung:
Basisqualifizierung für Helfer* innen von Betreuungs- und Entlastungsangeboten im Alltag § 45a SGB XI
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Basisqualifizierung für Helfer* innen von Betreuungs- und Entlastungsangeboten im Alltag § 45a SGB XI
Inhalt
Die inhaltlichen Anforderungen (Lerninhalte) für die Basisqualifizierung ergeben sich aus den Rechtsverordnungen des Bundes und der Länder und schließen die nachfolgend genannten Lerninhalte im Schwerpunkt ein:
- Basiswissen über Krankheits- und Behinderungsbilder
- Grundkenntnisse, um jederzeit auf einen auftretenden Notfall reagieren oder mit einer akut auftretenden Krisensituation umgehen zu können
- Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Wahrnehmung des sozialen Umfeldes und des bestehenden Hilfe- und Unterstützungsbedarfs
- Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Kommunikation und Gesprächsführung sowie Strategien im Umgang mit Konflikten
- Möglichkeiten der Betreuung und Beschäftigung sowie Methoden zur Selbsthilfe und Selbstfürsorge
- Handlungskompetenzen zur Zusammenarbeit zwischen Fachkräften und anderen Berufsgruppen
- Begleitung und Unterstützung von Pflegepersonen, hauswirtschaftliche Lerninhalte, sofern haushaltsnahe Dienstleistungen angeboten werden.
- Modul 1: Betreuung Pflegebedürftiger - Basiswissen zu ausgewählten Erkrankungen und Handeln im Notfall
- Modul 2: Betreuung Pflegebedürftiger - Soziale Betreuung und Begleitung
- Modul 2 A: Methoden und Möglichkeiten einer ganzheitlichen Betreuung und Beschäftigung
- Modul 2 B: Zusammenarbeit und Vernetzung
- Modul 3: Kommunikation und gesetzliche Rahmenbedingungen
- Modul 4: Unterstützung bei der Haushaltsführung
- D. h. die Basisqualifizierung bindet alle Möglichkeiten ein, egal ob das Dienstleistungsangebot des Anbieters z. B. reine Betreuungsangebote einschließt oder eine Kombination aus Betreuungs- und Entlastungsangeboten oder auch nur reine Entlastungsleistungen beinhaltet.
- Die Gesamtstundenzahl der Basisqualifizierung bleibt davon unberührt. Angepasst werden die Lerninhalte und der Stundenumfang einzelner Lerneinheiten.
Lernformat
Je nach Standort kann die Basisqualifizierung in verschiedenen Lernformaten durchführt werden, hierzu beraten wir Sie gerne direkt am Standort. Nachfolgend einige Beispiele für ein mögliches Lernformat:- Präsenz-Unterricht, d. h. es findet ein gemeinsamer Unterricht von Lehrenden und Teilnehmenden in den Räumen der Euro Akademie statt
- Präsenz-Unterricht online, d. h. es findet ein gemeinsamer Unterricht von Lehrenden und Teilnehmenden in einem virtuellen Raum (wie z. B. im virtuellen Klassenzimmer) statt
- Präsenz-Unterricht hybrid, als eine Unterrichts-Mischform, bei der die verschiedenen Formen des Präsenz-Unterrichts (online oder offline) gleichzeitig oder zeitversetzt stattfinden
Voraussetzungen
- Wenn Sie hilfe- und pflegebedürftigen Menschen gegenüber aufgeschlossen sind und gerne Hilfe im Alltag leisten möchten, dann können Sie an der Basisqualifizierung teilnehmen. Es sind keine besonderen Vorkenntnisse oder pflegerische Grundqualifikationen erforderlich.
- Sie sollten darüber hinaus gesundheitlich geeignet sein und für die Ausübung der Tätigkeit erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen können.
- Die Basisqualifizierung ist geeignet für Helfer*innen oder ehrenamtlich Beschäftigte ohne einschlägige Qualifikation, aber auch für Pflegehelfer*innen und andere interessierte Berufsgruppen mit Interesse an einer Fortbildung.
Abschluss
Sie erhalten ein Zertifikat der Euro Akademie, mit einer detaillierten Inhaltsangabe der Qualifizierungsinhalte und den Nachweis Ihrer Fortbildungspunkte, anerkannt durch die Registrierung beruflich Pflegender (RbP) in Trägerschaft des Deutschen Pflegerates.Praktika
Die praktische Anwendung und Umsetzung der erworbenen Kompetenzen erfolgt im Kontext der ehrenamtlichen oder beruflichen Tätigkeit.Aufbauoptionen
Darüber hinaus können Sie die vielfältigen pflegerischen und professionsübergreifenden Fort- und Weiterbildungsangebote nutzen, um Ihre beruflichen Handlungskompetenzen zu vertiefen und weiterzuentwickeln.Dauer
- Die Basisqualifizierung für Helfer*innen von Betreuungs- und Entlastungsangeboten im Alltag n. § 45a SGB XI umfasst 40 Stunden.
Die Dauer der Basisqualifizierung ist von der Bildungsform (Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend) abhängig und kann z. B. in Vollzeit innerhalb von 5 Tagen stattfinden. Bei einem teilzeitähnlichen Modell sind Tagesschulungen an 1 Tag pro Woche möglich. Berufsbegleitende Modelle haben temporäre Unterrichtsstunden am Nachmittag an 1 Tag pro Woche.