Fachhochschulreife - Fachoberschule Gesundheit und Soziales - 1-jährig
(EA) Euro Akademie
In einem Jahr zur Fachhochschulreife im Bereich Gesundheit und Soziales und dann europaweit an einer Fachhochschule studieren. Klingt gut? Bei uns erfahren Sie, wie nah dieser Karriereschritt ist. Mit dem Besuch einer Fachoberschule eröffnen sich Ihnen Wege zu einem Studium. Der Abschluss der Klasse 12 einer Fachoberschule berechtigt zur Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule.
Fachoberschulen gehören zu den berufsbildenden Schulformen, da sie in der Regel auf bestimmte Fachrichtungen ausgerichtet sind. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die allgemeine Fachhochschulreife zu erlangen. An unserer Fachoberschule garantieren wir einen qualitätsvollen Bildungsgang durch kompetente Lehrkräfte, die Sie zukunftsorientiert und mit einer großen Methodenvielfalt zu Ihrem staatlich anerkannten Abschluss führen.
Schule:
Fachhochschulreife - Fachoberschule Gesundheit und Soziales - 1-jährig
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Fachhochschulreife - Fachoberschule Gesundheit und Soziales - 1-jährig
Inhalt
Unsere Fachoberschule für Gesundheit und Soziales bereitet Sie neben den allgemeinbildenden Fächern vor allem auch in für soziale Bereiche relevanten Fächern auf ein mögliches späteres Studium vor. Sie beenden die Fachoberschule nach einem Jahr mit den entsprechenden Abschlussprüfungen, die sich nach den Vorgaben des sächsischen Kultusministeriums richten.Der folgende Auszug vermittelt Ihnen einen Eindruck von den Ausbildungsinhalten:
- Deutsch
- Englisch
- Mathematik
- Gesundheitsförderung und soziale Arbeit
Voraussetzungen
- Realschul- oder gleichwertiger Abschluss
Außerdem muss zusätzlich einer der folgenden Punkte erfüllt sein:
- einschlägige, mindestens 2-jährige Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bzw. in einer beruflichen Vollzeitschule oder
- nicht einschlägige, mindestens 2-jährige Berufsausbildung in Verbindung mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung
Abschluss
Allgemeine FachhochschulreifePrüfung
Sie beenden die Fachoberschule mit den entsprechenden Abschlussprüfungen, die sich nach den Vorgaben des Kultusministeriums Sachsen richten. Die staatliche Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil.