Heilerziehungspfleger* in - staatlich anerkannt - berufsbegleitend
(EA) Euro Akademie
Menschen mit Behinderungen betreuen,
bilden und pflegen: Als Heilerziehungspfleger*
in begleiten Sie Menschen, die
in Ihrem Alltag Behinderungen erfahren,
und fördern sie in ihrer Entwicklung. So
tragen Sie dazu bei, dass sie ein Höchstmaß
an Selbstständigkeit und Lebensqualität
erreichen.
Sensibel und geduldig motivieren Sie
Menschen, die eine geistige, körperliche
oder seelische Beeinträchtigung haben,
ihr Potenzial auszuschöpfen und zu erweitern.
Sie aktivieren sie zu sinnvollen
Beschäftigungen, unterstützen bei lebenspraktischen
Tätigkeiten und bieten Hilfe
zur Selbsthilfe an. Sie sind Bezugsperson
und Ansprechpartner*in. Durch entsprechende
lebenspraktische Unterstützung
und Beratung tragen Sie zur gesellschaftlichen,
schulischen und beruflichen Integration
der Betroffenen bei.
Ausbildung:
Heilerziehungspfleger* in - staatlich anerkannt - berufsbegleitend
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Heilerziehungspfleger* in - staatlich anerkannt - berufsbegleitend
Inhalt
Die Ausbildung umfasst berufsübergreifende und
berufsbezogene Lernbereiche. Hier entwickeln Sie grundlegende
Kompetenzen, um den vielfältigen Anforderungen des komplexen
heilerziehungspflegerischen Handlungsfeldes gerecht zu werden.
Im berufsbezogenen Unterricht lernen Sie beispielsweise:
- berufliche Identität und professionelle Perspektiven zu entwickeln
- Beziehungen zu gestalten und Gruppenprozesse zu begleiten
- Menschen mit Behinderungen individuell zu unterstützen und zu pflegen
- Entwicklungsprozesse über den Einsatz geeigneter Medien und Methoden aus den Bereichen Kunst, Musik und Bewegung zu fördern
- heilerziehungspflegerische Arbeit zu organisieren, zu koordinieren und zu reflektieren
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme einer berufsbegleitenden Ausbildung zum*zur Heilerziehungspfleger*in ist:- Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss und
- erfolgreicher Abschluss einer für den Bildungsgang förderlichen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder
- abgeschlossene anerkannte Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und zweijährige oder mindestens einjährige Berufstätigkeit, soweit diese für den Bildungsgang förderlich ist oder
- pflegende berufliche Tätigkeit von mindestens sieben Jahren in Vollzeit
- ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als ein Monat)
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweis über einen ausreichenden Masernimpfschutz
- Nachweis über die Ausübung einer fachbezogenen beruflichen Tätigkeit während der Ausbildung
Abschluss
- Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger
- Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin
(entspricht Deutschem Qualifikationsrahmen –
DQR – Niveaustufe 6)