Betreuungskraft § 53b (in Verbindung mit § 43b) SGB XI - berufsbegleitende Qualifizierung
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bei uns die 2-tägige (16 Stunden) Pflichtfortbildung absolvieren, um weite
rhin als Betreuungskraft tätig zu sein.' (192 chars) INHALT => 'Die Qualifizierung schließt ein Basis und ein Aufbaumodul ein. <div><br></
div><div>Schwerpunkte der Lernsequenzen sind: <ul><li>Pflege- und Hauswir
tschaft</li><li>Altersspezifische Erkrankungen sowie Möglichkeiten der Betr
euung und Unterstützung</li><li>Grundlagen der Kommunikation und Interaktio
n</li><li>Notfalltraining</li><li>Pflege und Pflegedokumentation</li><li>Rec
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Beschäftigung, Bewegung und Aktivierung</li><li>Training und Arbeit am Fall
beispiel</li></ul></div>' (556 chars) NUTZEN => NULL METHODIK => NULL ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN => '
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aber keine Qualifizierung im Sinne der Richtlinien § 53b (in Verbindung mi
t § 43b) SGB XI nachweisen können. <div><br></div><div><b>Weitere Vorauss
etzungen:</b> </div><div><ul><li>eine positive Haltung gegenüber kranken,
beeinträchtigten und alten Menschen </li><li>ein hohes Maß an Motivation
für pflegende und soziale Tätigkeiten </li><li>körperliche, psychische
und persönliche Belastbarkeit </li><li>ausgeprägte Fähigkeiten der Wahr
nehmung, Empathie, Reflexion, Begleitung und Anleitung von Menschen mit k
örperlichen Beeinträchtigungen, demenziellen und psychischen Krankheiten
oder geistigen Behinderungen</li></ul></div>' (881 chars) ZIELE => NULL ZIELGRUPPE => NULL DESCRIPTION => NULL TEASERTEXT => 'Professionell betreut haben Pflegebedürftige mehr Lebensqualität. Trage al
s Betreuungskraft dazu bei und erwerbe das dafür nötige Know-how in dieser
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t bereits in einer Einrichtung Betreuungs- und Aktivierungsaufgaben und
möchtest dich entsprechend professionell weiterbilden? Mit dieser beruf
sbegleitenden Qualifizierung erwirbst die dafür notwendigen beruflichen Kom
petenzen. </div><div><br></div><div>In den Maßstäben und Grundsätzen (Mu
G) für die Qualität und die Qualitätssicherung sind ab mit <b>Gültigkeit
ab 01.02.2024</b>, u.a. die <b>Qualifikationsanforderungen für Betreuungsk
räfte in der ambulanten Pflege </b>aufgenommen worden. </div><div><br></di
v><div>Die Qualifizierung zur Betreuungskraft befähigt dich, Anspruchsberec
htigte bei ihren alltäglichen Aktivitäten durch geeignete Betreuung
s- und Aktivierungsangebote zu unterstützen, zu motivieren, zu begleiten un
d zu betreuen. Dafür kommen Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden,
den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen
positiv beeinflussen können – und damit ihre Lebensqualität insgesamt
verbessern. In enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegek
räften und den Pflegeteams gestaltest du als Betreuungskraft bei der Um
setzung von Betreuungskonzepten tagesstrukturierende Angebote und Alltagsakt
ivitäten mit. </div><div><br></div><div>Auf der Grundlage der Neuregelunge
n im zweiten Pflegestärkungsgesetz hat der GKV-Spitzenverband der Pflegekas
sen die Richtlinien angepasst. Neu ist, dass die Förderung von „zusätzl
ichen Betreuungskräften“ auf alle Leistungsberechtigten, unabhängig
vom Erkrankungsbild, ausgeweitet ist. </div><div><br></div><div>Die berufs
die entsprechende Tätigkeit in Pflegeheimen sowie teilstationären
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Berufsbegleitend zur Betreuungskraft weiterbilden
Du übernimmst bereits in einer Einrichtung Betreuungs- und Aktivierungsaufgaben und möchtest dich entsprechend professionell weiterbilden? Mit dieser berufsbegleitenden Qualifizierung erwirbst die dafür notwendigen beruflichen Kompetenzen.
In den Maßstäben und Grundsätzen (MuG) für die Qualität und die Qualitätssicherung sind ab mit Gültigkeit ab 01.02.2024, u.a. die Qualifikationsanforderungen für Betreuungskräfte in der ambulanten Pflege aufgenommen worden.
Die Qualifizierung zur Betreuungskraft befähigt dich, Anspruchsberechtigte bei ihren alltäglichen Aktivitäten durch geeignete Betreuungs- und Aktivierungsangebote zu unterstützen, zu motivieren, zu begleiten und zu betreuen. Dafür kommen Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können – und damit ihre Lebensqualität insgesamt verbessern. In enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams gestaltest du als Betreuungskraft bei der Umsetzung von Betreuungskonzepten tagesstrukturierende Angebote und Alltagsaktivitäten mit.
Auf der Grundlage der Neuregelungen im zweiten Pflegestärkungsgesetz hat der GKV-Spitzenverband der Pflegekassen die Richtlinien angepasst. Neu ist, dass die Förderung von „zusätzlichen Betreuungskräften“ auf alle Leistungsberechtigten, unabhängig vom Erkrankungsbild, ausgeweitet ist.
Die berufsbegleitende Qualifizierung „Betreuungskraft § 53b (in Verbindung mit § 43b) SGB XI“ vermittelt dir die nötigen fachlichen Kompetenzen für die entsprechende Tätigkeit in Pflegeheimen sowie teilstationären Pflegeeinrichtungen der Tages- und Nachtpflege
Fort- und Weiterbildung:
Betreuungskraft § 53b (in Verbindung mit § 43b) SGB XI - berufsbegleitende Qualifizierung
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Betreuungskraft § 53b (in Verbindung mit § 43b) SGB XI - berufsbegleitende Qualifizierung
Inhalt
Die Qualifizierung schließt ein Basis und ein Aufbaumodul ein.Schwerpunkte der Lernsequenzen sind:
- Pflege- und Hauswirtschaft
- Altersspezifische Erkrankungen sowie Möglichkeiten der Betreuung und Unterstützung
- Grundlagen der Kommunikation und Interaktion
- Notfalltraining
- Pflege und Pflegedokumentation
- Rechtskunde
- Grundlagen der Ernährungslehre
- Möglichkeiten der Beschäftigung, Bewegung und Aktivierung
- Training und Arbeit am Fallbeispiel
Lernformat
Die Qualifizierung zur Betreuungskraft findet in Präsenz statt, d.h. es ein gemeinsamer Unterricht von Lehrenden und Teilnehmenden in den Räumen der Euro Akademie.Darüber hinaus können auch andere Lernformate zum Einsatz kommen, wie z.B.
Präsenz-Unterricht online, d.h. es findet ein gemeinsamer Unterricht von Lehrenden und Teilnehmenden in einem virtuellen Raum (wie z.B. im virtuellen Klassenzimmer Jitsi) statt. oder Präsenz-Unterricht hybrid, als eine Unterrichts-Mischform, bei der die verschiedenen Formen des Präsenzunterrichts (online oder offline) gleichzeitig oder zeitversetzt stattfinden.
Voraussetzungen
Der Kurs wendet sich an Personen aller Altersgruppen, die sich für eine Tätigkeit als Betreuungskraft in der Pflege interessieren und die bereits in einer Einrichtung der stationären oder ambulanten Altenhilfe tätig sind, aber keine Qualifizierung im Sinne der Richtlinien § 53b (in Verbindung mit § 43b) SGB XI nachweisen können.Weitere Voraussetzungen:
- eine positive Haltung gegenüber kranken, beeinträchtigten und alten Menschen
- ein hohes Maß an Motivation für pflegende und soziale Tätigkeiten
- körperliche, psychische und persönliche Belastbarkeit
- ausgeprägte Fähigkeiten der Wahrnehmung, Empathie, Reflexion, Begleitung und Anleitung von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, demenziellen und psychischen Krankheiten oder geistigen Behinderungen
Abschluss
- Zertifikat „Betreuungskraft § 53b (in Verbindung mit § 43b) SGB XI“
- Du erhältst das Zertifikat der Euro Akademie und den Nachweis deiner Fortbildungspunkte, anerkannt durch die Registrierung beruflich Pflegender (RbP) in Trägerschaft des Deutschen Pflegerates.