Extbase Variable Dump
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          Qualifizierung
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         s statt und erstreckt sich auf eine Dauer von rund fünfeinhalb Monaten.  <
         br>
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         bei uns die 2-tägige (16 Stunden) Pflichtfortbildung absolvieren, um weite
         rhin als Betreuungskraft tätig zu sein.
' (192 chars) INHALT => 'Die Qualifizierung schließt ein Basis und ein Aufbaumodul ein. <div><br></
         div><div>Schwerpunkte der Lernsequenzen sind: <ul><li>Pflege- und Hauswir
         tschaft</li><li>Altersspezifische Erkrankungen sowie Möglichkeiten der Betr
         euung und Unterstützung</li><li>Grundlagen der Kommunikation und Interaktio
         n</li><li>Notfalltraining</li><li>Pflege und Pflegedokumentation</li><li>Rec
         htskunde</li><li>Grundlagen der Ernährungslehre</li><li>Möglichkeiten der
         Beschäftigung, Bewegung und Aktivierung</li><li>Training und Arbeit am Fall
         beispiel</li></ul></div>
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         einer Einrichtung der stationären oder ambulanten Altenhilfe tätig sind,
         aber keine Qualifizierung im Sinne der Richtlinien § 53b (in Verbindung mi
         t § 43b) SGB XI nachweisen können. <div><br></div><div><b>Weitere Vorauss
         etzungen:</b> </div><div><ul><li>eine positive Haltung gegenüber kranken,
         beeinträchtigten und alten Menschen </li><li>ein hohes Maß an Motivation
         für pflegende und soziale Tätigkeiten </li><li>körperliche, psychische
          und persönliche Belastbarkeit </li><li>ausgeprägte Fähigkeiten der Wahr
         nehmung, Empathie, Reflexion, Begleitung und Anleitung von Menschen mit k
         örperlichen Beeinträchtigungen, demenziellen und psychischen Krankheiten
          oder geistigen Behinderungen</li></ul></div>
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         s Betreuungskraft dazu bei und erwerbe das dafür nötige Know-how in dieser
          berufsbegleitenden Weiterbildung.
' (186 chars) MARKETINGTEXT => '<h2>Berufsbegleitend zur Betreuungskraft weiterbilden</h2><div>Du übernimms
         t bereits in einer Einrichtung Betreuungs- und Aktivierungsaufgaben und
          möchtest dich entsprechend professionell weiterbilden? Mit dieser beruf
         sbegleitenden Qualifizierung erwirbst du die dafür notwendigen beruflichen
         Kompetenzen. Die Qualifizierung zur Betreuungskraft befähigt dich, Anspruch
         sberechtigte bei ihren alltäglichen Aktivitäten durch geeignete Bet
         reuungs- und Aktivierungsangebote zu unterstützen, zu motivieren, zu beglei
         ten und zu betreuen. Dafür kommen Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbef
         inden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Me
         nschen positiv beeinflussen können – und damit ihre Lebensqualität insg
         esamt verbessern. In enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den P
         flegekräften und den Pflegeteams gestaltest du als Betreuungskraft bei
         der Umsetzung von Betreuungskonzepten tagesstrukturierende Angebote und Allt
         agsaktivitäten mit.&nbsp;</div><div><br></div><div>Auf der Grundlage der Ne
         uregelungen im zweiten Pflegestärkungsgesetz hat der GKV-Spitzenverband der
         
         
         abhängig vom Erkrankungsbild, ausgeweitet ist. In den Maßstäben und Grund
         sätzen (MuG) für die Qualität und die Qualitätssicherung sind mit&nbsp;G
         ültigkeit ab 01.02.2024, u.a. die&nbsp;Qualifikationsanforderungen für Bet
         reuungskräfte in der ambulanten Pflege&nbsp;aufgenommen worden.&nbsp;</div>
         <div><br></div><div>Die berufsbegleitende Qualifizierung „Betreuungskra
         ft § 53b (in Verbindung mit § 43b) SGB XI“ vermittelt dir die nötigen
          fachlichen Kompetenzen für die entsprechende Tätigkeit in Pflegehe
         imen sowie teilstationären Pflegeeinrichtungen der Tages- und Nachtpfl
         ege</div>
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         der in Trägerschaft des Deutschen Pflegerates anerkannt und ermächtigt, al
         le Veranstaltungen mit Fortbildungspunkten auszuweisen. Für die Qualifizier
         ung zur Betreuungskraft werden 20 Fortbildungspunkte angerechnet und auf dem
          Zertifikat ausgewiesen.
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         en in einem virtuellen Raum statt oder </li><li>Präsenz-Unterricht hybrid,
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          Menschen in Pflegeeinrichtungen. Starte deine berufsbegleitende Weiterbildu
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Berufsbegleitend zur Betreuungskraft weiterbilden

Du übernimmst bereits in einer Einrichtung Betreuungs- und Aktivierungsaufgaben und möchtest dich entsprechend professionell weiterbilden? Mit dieser berufsbegleitenden Qualifizierung erwirbst du die dafür notwendigen beruflichen Kompetenzen. Die Qualifizierung zur Betreuungskraft befähigt dich, Anspruchsberechtigte bei ihren alltäglichen Aktivitäten durch geeignete Betreuungs- und Aktivierungsangebote zu unterstützen, zu motivieren, zu begleiten und zu betreuen. Dafür kommen Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können – und damit ihre Lebensqualität insgesamt verbessern. In enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams gestaltest du als Betreuungskraft bei der Umsetzung von Betreuungskonzepten tagesstrukturierende Angebote und Alltagsaktivitäten mit. 

Auf der Grundlage der Neuregelungen im zweiten Pflegestärkungsgesetz hat der GKV-Spitzenverband der Pflegekassen die Richtlinien angepasst. Neu ist, dass die Förderung von „zusätzlichen Betreuungskräften“ auf alle Leistungsberechtigten, unabhängig vom Erkrankungsbild, ausgeweitet ist. In den Maßstäben und Grundsätzen (MuG) für die Qualität und die Qualitätssicherung sind mit Gültigkeit ab 01.02.2024, u.a. die Qualifikationsanforderungen für Betreuungskräfte in der ambulanten Pflege aufgenommen worden. 

Die berufsbegleitende Qualifizierung „Betreuungskraft § 53b (in Verbindung mit § 43b) SGB XI“ vermittelt dir die nötigen fachlichen Kompetenzen für die entsprechende Tätigkeit in Pflegeheimen sowie teilstationären Pflegeeinrichtungen der Tages- und Nachtpflege
Betreuungskraft § 53b (in Verbindung mit § 43b) SGB XI - berufsbegleitende Qualifizierung

Fort- und Weiterbildung:
Betreuungskraft § 53b (in Verbindung mit § 43b) SGB XI - berufsbegleitende Qualifizierung

Gesundheit & Pflege
Teilzeit,berufsbegleitend
Präsenz-Unterricht offline
Fragen? Sprechen Sie uns an!

Betreuungskraft § 53b (in Verbindung mit § 43b) SGB XI - berufsbegleitende Qualifizierung

Inhalt

Die Qualifizierung schließt ein Basis und ein Aufbaumodul ein. 

Schwerpunkte der Lernsequenzen sind:
  • Pflege- und Hauswirtschaft
  • Altersspezifische Erkrankungen sowie Möglichkeiten der Betreuung und Unterstützung
  • Grundlagen der Kommunikation und Interaktion
  • Notfalltraining
  • Pflege und Pflegedokumentation
  • Rechtskunde
  • Grundlagen der Ernährungslehre
  • Möglichkeiten der Beschäftigung, Bewegung und Aktivierung
  • Training und Arbeit am Fallbeispiel

Lernformat

Die Qualifizierung zur Betreuungskraft findet in Präsenz statt, d.h. als gemeinsamer Unterricht von Lehrenden und Teilnehmenden in den Räumen der Euro Akademie. 

Darüber hinaus können auch andere Lernformate zum Einsatz kommen, wie z.B. 
  • Präsenz-Unterricht online, d.h. es findet ein gemeinsamer Unterricht von Lehrenden und Teilnehmenden in einem virtuellen Raum statt oder 
  • Präsenz-Unterricht hybrid, eine Unterrichts-Mischform, bei der die verschiedenen Formen des Präsenz-Unterrichts (online oder offline) gleichzeitig oder zeitversetzt stattfinden.

Voraussetzungen

Der Kurs wendet sich an Personen aller Altersgruppen, die sich für eine Tätigkeit als Betreuungskraft in der Pflege interessieren und die bereits in einer Einrichtung der stationären oder ambulanten Altenhilfe tätig sind, aber keine Qualifizierung im Sinne der Richtlinien § 53b (in Verbindung mit § 43b) SGB XI nachweisen können. 

Weitere Voraussetzungen: 
  • eine positive Haltung gegenüber kranken, beeinträchtigten und alten Menschen 
  • ein hohes Maß an Motivation für pflegende und soziale Tätigkeiten 
  • körperliche, psychische und persönliche Belastbarkeit 
  • ausgeprägte Fähigkeiten der Wahrnehmung, Empathie, Reflexion, Begleitung und Anleitung von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, demenziellen und psychischen Krankheiten oder geistigen Behinderungen

Abschluss

  • Zertifikat „Betreuungskraft § 53b (in Verbindung mit § 43b) SGB XI“
  • Die Euro Akademie ist bei der Registrierung beruflich Pflegender in Trägerschaft des Deutschen Pflegerates anerkannt und ermächtigt, alle Veranstaltungen mit Fortbildungspunkten auszuweisen. Für die Qualifizierung zur Betreuungskraft werden 20 Fortbildungspunkte angerechnet und auf dem Zertifikat ausgewiesen.

    Praktika

    Das Betreuungspraktikum umfasst mindestens 80 Stunden und erfolgt integrativ zur berufsbezogenen Tätigkeit.

    Aufbauoptionen

    Betreuungskräfte haben die Pflicht, sich jährlich fortzubilden. Du kannst bei uns die 2-tägige (16 Stunden) Pflichtfortbildung absolvieren, um weiterhin als Betreuungskraft tätig zu sein.

    Dauer

    Die berufsbegleitende Qualifizierung findet im Wechsel von Theorie und Praxis statt und erstreckt sich auf eine Dauer von rund fünfeinhalb Monaten.