Extbase Variable Dump
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          Qualifizierung
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         s statt und erstreckt sich auf eine Dauer von rund fünfeinhalb Monaten.  <
         br>
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         bei uns die 2-tägige (16 Stunden) Pflichtfortbildung absolvieren, um weite
         rhin als Betreuungskraft tätig zu sein.
' (192 chars) INHALT => 'Die Qualifizierung schließt ein Basis und ein Aufbaumodul ein. <div><br></
         div><div>Schwerpunkte der Lernsequenzen sind: <ul><li>Pflege- und Hauswir
         tschaft</li><li>Altersspezifische Erkrankungen sowie Möglichkeiten der Betr
         euung und Unterstützung</li><li>Grundlagen der Kommunikation und Interaktio
         n</li><li>Notfalltraining</li><li>Pflege und Pflegedokumentation</li><li>Rec
         htskunde</li><li>Grundlagen der Ernährungslehre</li><li>Möglichkeiten der
         Beschäftigung, Bewegung und Aktivierung</li><li>Training und Arbeit am Fall
         beispiel</li></ul></div>
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         einer Einrichtung der stationären oder ambulanten Altenhilfe tätig sind,
         aber keine Qualifizierung im Sinne der Richtlinien § 53b (in Verbindung mi
         t § 43b) SGB XI nachweisen können. <div><br></div><div><b>Weitere Vorauss
         etzungen:</b> </div><div><ul><li>eine positive Haltung gegenüber kranken,
         beeinträchtigten und alten Menschen </li><li>ein hohes Maß an Motivation
         für pflegende und soziale Tätigkeiten </li><li>körperliche, psychische
          und persönliche Belastbarkeit </li><li>ausgeprägte Fähigkeiten der Wahr
         nehmung, Empathie, Reflexion, Begleitung und Anleitung von Menschen mit k
         örperlichen Beeinträchtigungen, demenziellen und psychischen Krankheiten
          oder geistigen Behinderungen</li></ul></div>
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         s Betreuungskraft dazu bei und erwerbe das dafür nötige Know-how in dieser
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         t bereits in einer Einrichtung Betreuungs- und Aktivierungsaufgaben und
          möchtest dich entsprechend professionell weiterbilden? Mit dieser beruf
         sbegleitenden Qualifizierung erwirbst die dafür notwendigen beruflichen Kom
         petenzen. </div><div><br></div><div>In den Maßstäben und Grundsätzen (Mu
         G) für die Qualität und die Qualitätssicherung sind ab mit <b>Gültigkeit
          ab 01.02.2024</b>, u.a. die <b>Qualifikationsanforderungen für Betreuungsk
         räfte in der ambulanten Pflege </b>aufgenommen worden. </div><div><br></di
         v><div>Die Qualifizierung zur Betreuungskraft befähigt dich, Anspruchsberec
         htigte bei ihren alltäglichen Aktivitäten durch geeignete Betreuung
         s- und Aktivierungsangebote zu unterstützen, zu motivieren, zu begleiten un
         d zu betreuen. Dafür kommen Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden,
          den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen
          positiv beeinflussen können – und damit ihre Lebensqualität insgesamt
         verbessern. In enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegek
         räften und den Pflegeteams gestaltest du als Betreuungskraft bei der Um
         setzung von Betreuungskonzepten tagesstrukturierende Angebote und Alltagsakt
         ivitäten mit. </div><div><br></div><div>Auf der Grundlage der Neuregelunge
         n im zweiten Pflegestärkungsgesetz hat der GKV-Spitzenverband der Pflegekas
         sen die Richtlinien angepasst. Neu ist, dass die Förderung von „zusätzl
         ichen Betreuungskräften“ auf alle Leistungsberechtigten, unabhängig
         vom Erkrankungsbild, ausgeweitet ist. </div><div><br></div><div>Die berufs
         
         
          die entsprechende Tätigkeit in Pflegeheimen sowie teilstationären
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Berufsbegleitend zur Betreuungskraft weiterbilden

Du übernimmst bereits in einer Einrichtung Betreuungs- und Aktivierungsaufgaben und möchtest dich entsprechend professionell weiterbilden? Mit dieser berufsbegleitenden Qualifizierung erwirbst die dafür notwendigen beruflichen Kompetenzen. 

In den Maßstäben und Grundsätzen (MuG) für die Qualität und die Qualitätssicherung sind ab mit Gültigkeit ab 01.02.2024, u.a. die Qualifikationsanforderungen für Betreuungskräfte in der ambulanten Pflege aufgenommen worden. 

Die Qualifizierung zur Betreuungskraft befähigt dich, Anspruchsberechtigte bei ihren alltäglichen Aktivitäten durch geeignete Betreuungs- und Aktivierungsangebote zu unterstützen, zu motivieren, zu begleiten und zu betreuen. Dafür kommen Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können – und damit ihre Lebensqualität insgesamt verbessern. In enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams gestaltest du als Betreuungskraft bei der Umsetzung von Betreuungskonzepten tagesstrukturierende Angebote und Alltagsaktivitäten mit. 

Auf der Grundlage der Neuregelungen im zweiten Pflegestärkungsgesetz hat der GKV-Spitzenverband der Pflegekassen die Richtlinien angepasst. Neu ist, dass die Förderung von „zusätzlichen Betreuungskräften“ auf alle Leistungsberechtigten, unabhängig vom Erkrankungsbild, ausgeweitet ist. 

Die berufsbegleitende Qualifizierung „Betreuungskraft § 53b (in Verbindung mit § 43b) SGB XI“ vermittelt dir die nötigen fachlichen Kompetenzen für die entsprechende Tätigkeit in Pflegeheimen sowie teilstationären Pflegeeinrichtungen der Tages- und Nachtpflege
Betreuungskraft § 53b (in Verbindung mit § 43b) SGB XI - berufsbegleitende Qualifizierung

Fort- und Weiterbildung:
Betreuungskraft § 53b (in Verbindung mit § 43b) SGB XI - berufsbegleitende Qualifizierung

Gesundheit & Pflege
Teilzeit,berufsbegleitend
Präsenz-Unterricht offline
Fragen? Sprechen Sie uns an!

Betreuungskraft § 53b (in Verbindung mit § 43b) SGB XI - berufsbegleitende Qualifizierung

Inhalt

Die Qualifizierung schließt ein Basis und ein Aufbaumodul ein. 

Schwerpunkte der Lernsequenzen sind:
  • Pflege- und Hauswirtschaft
  • Altersspezifische Erkrankungen sowie Möglichkeiten der Betreuung und Unterstützung
  • Grundlagen der Kommunikation und Interaktion
  • Notfalltraining
  • Pflege und Pflegedokumentation
  • Rechtskunde
  • Grundlagen der Ernährungslehre
  • Möglichkeiten der Beschäftigung, Bewegung und Aktivierung
  • Training und Arbeit am Fallbeispiel

Lernformat

Die Qualifizierung zur Betreuungskraft findet in Präsenz statt, d.h. es ein gemeinsamer Unterricht von Lehrenden und Teilnehmenden in den Räumen der Euro Akademie. 

Darüber hinaus können auch andere Lernformate zum Einsatz kommen, wie z.B. Präsenz-Unterricht online, d.h. es findet ein gemeinsamer Unterricht von Lehrenden und Teilnehmenden in einem virtuellen Raum (wie z.B. im virtuellen Klassenzimmer Jitsi) statt. oder Präsenz-Unterricht hybrid, als eine Unterrichts-Mischform, bei der die verschiedenen Formen des Präsenzunterrichts (online oder offline) gleichzeitig oder zeitversetzt stattfinden.

Voraussetzungen

Der Kurs wendet sich an Personen aller Altersgruppen, die sich für eine Tätigkeit als Betreuungskraft in der Pflege interessieren und die bereits in einer Einrichtung der stationären oder ambulanten Altenhilfe tätig sind, aber keine Qualifizierung im Sinne der Richtlinien § 53b (in Verbindung mit § 43b) SGB XI nachweisen können. 

Weitere Voraussetzungen: 
  • eine positive Haltung gegenüber kranken, beeinträchtigten und alten Menschen 
  • ein hohes Maß an Motivation für pflegende und soziale Tätigkeiten 
  • körperliche, psychische und persönliche Belastbarkeit 
  • ausgeprägte Fähigkeiten der Wahrnehmung, Empathie, Reflexion, Begleitung und Anleitung von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, demenziellen und psychischen Krankheiten oder geistigen Behinderungen

Abschluss

  • Zertifikat „Betreuungskraft § 53b (in Verbindung mit § 43b) SGB XI“
  • Du erhältst das Zertifikat der Euro Akademie und den Nachweis deiner Fortbildungspunkte, anerkannt durch die Registrierung beruflich Pflegender (RbP) in Trägerschaft des Deutschen Pflegerates.

Praktika

Das Betreuungspraktikum umfasst mindestens. 80 Stunden und erfolgt integrativ zur berufsbezogenen Tätigkeit. 

Aufbauoptionen

Betreuungskräfte haben die Pflicht, sich jährlich fortzubilden. Du kannst bei uns die 2-tägige (16 Stunden) Pflichtfortbildung absolvieren, um weiterhin als Betreuungskraft tätig zu sein.

Dauer

Die berufsbegleitende Qualifizierung findet im Wechsel von Theorie und Praxis statt und erstreckt sich auf eine Dauer von rund fünfeinhalb Monaten.