Pflegefachmann* Pflegefachfrau - verkürzte Ausbildung
(EA) Euro Akademie
Die verkürzte Ausbildung in der generalistischen Pflegeausbildung richtet sich an Personen mit fachlichen und beruflichen Vorerfahrungen.
Mit der ganzheitlich generalistischen Ausbildung verfügen Sie über aktuelle pflegewissenschaftliche, medizinische und weitere bezugswissenschaftliche Erkenntnisse. Sie erwerben umfangreiche berufliche generalistische Handlungskompetenzen für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen.
Pflegen bedeutet heute, Menschen allen Alters in ihrem Lebensabschnitt und ihrer individuellen Lebenssituation zu unterstützen. Die Pflege umfasst in diesem Rahmen präventive, kurative, rehabilitative, palliative und sozialpflegerische Maßnahmen zur Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der physischen und psychischen Situation der zu Pflegenden. Sie schließt die Beratung und Anleitung sowie die Begleitung am Lebensende ein.
Als generalistisch ausgebildete Pflegefachkraft können Sie den individuellen Pflegebedarf erheben und feststellen sowie den Pflegeprozess organisieren, gestalten und steuern. Außerdem sind Sie in der Lage, die Qualität der Pflege zu analysieren und zu evaluieren sowie deren Sicherung und Entwicklung zu verantworten.
Ein Pflegeberuf mit vielen Vorteilen:
- EU-weite Anerkennung Einheitlicher Berufsabschluss mit Wahlmöglichkeit
- vertiefender Schwerpunkte
- Sofortige Einsatzmöglichkeit in allen Bereichen und Einrichtungen der Pflege Mit Ausbildungsvergütung, ohne Schulgebühren
Ausbildung:
Pflegefachmann* Pflegefachfrau - verkürzte Ausbildung
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Pflegefachmann* Pflegefachfrau - verkürzte Ausbildung
Inhalt
Die theoretische Ausbildung basiert auf einem schulinternen Curriculum und beinhaltet die Entwicklung und Anbahnung von Kompetenzen, deren Lehr- und Lerninhalte sich auf acht Lernfelder erstrecken:Lernfelder der verkürzten Ausbildung:
- Gesundheit fördern und präventiv handeln
- Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken In Akutsituationen sicher handeln
- Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team
- Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten
- Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen
- Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in pflegerischen Situationen fördern
- Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personenzentriert u. lebensweltbezogen unterstützen
Die praktische Ausbildung wird auf der Grundlage eines vom Träger zu erstellenden Ausbildungsplans durchgeführt und umfasst die Entwicklung beruflicher Handlungskompetenzen in fünf Kompetenzbereichen:
- Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.
- Kommunikation und Beratung personen- und situationsbezogen gestalten.
- Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten.
- Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen.
- Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen.
Die theoretische und praktische Ausbildung erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen Pflegeschule und Praxiseinsatzort. Die praktische Ausbildung wird von Lehrkräften der Pflegeschule und Praxisanleiter*innen der Praxiseinrichtungen begleitet.
Voraussetzungen
Die Voraussetzung einer verkürzten Ausbildung erfüllen im Besonderen Pflegekräfte, die eine abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung in einem Assistenz- oder Helferberuf der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, wie z. B. als Kranken- oder und Altenpflegehelfer*in oder Heilerziehungspflegehelfer*in und mindestens einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Bildungsabschluss nachweisen können.Ebenso zugänglich ist die verkürzte Ausbildung für alle Personen mit einem Mittleren Schulabschluss oder ein erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung oder der Hauptschulabschluss bzw. gleichwertige Schulausbildung und eine erfolgreich abgeschlossene, zweijährige Berufsausbildung.
Des Weiteren gelten folgende Voraussetzungen:
- Ausbildungsvertrag mit einem Träger der praktischen Ausbildung
- Zuverlässigkeitsnachweis
- Gesundheitliche Eignung und Nachweis über einen ausreichenden Masernimpfschutz
- Nachweis der erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.
Abschluss
Der erfolgreiche Abschluss der staatlichen Prüfung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau*Pflegefachmann“.Ist eine der Spezialisierungen gewählt worden, berechtigt der erfolgreiche Abschluss der staatlichen Prüfung zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in oder Altenpfleger*in.
Am Ende des zweiten Ausbildungsdrittels erfolgt eine Zwischenprüfung. Die staatliche Abschlussprüfung zum Ende der Ausbildung umfasst einen schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil.
Praktika
Die praktische Ausbildung umfasst im Rahmen der verkürzten Ausbildung ca. 1.700 Stunden. Träger der praktischen Ausbildung können sein:- Krankenhäuser, Kliniken
- Stationäre Pflegeinrichtungen
- Ambulante Pflegeinrichtungen.
Die praktische Ausbildung gliedert sich in Pflichteinsätze, Vertiefungseinsätze sowie weitere Einsätze. Die Pflichteinsätze werden durchgeführt, in der
- allgemeinen Akutpflege in stationären Einrichtungen,
- der allgemeinen Langzeitpflege in stationären Einrichtungen und
- der allgemeinen ambulanten Akut- und Langzeitpflege.
Die Pflichteinsätze in den speziellen Bereichen werden in der
- der pädiatrischen Versorgung und
- der allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung durchgeführt.
Weitere Einsätze sind auch in anderen, zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte geeigneten Einrichtungen möglich.
Der Vertiefungseinsatz wird beim Träger der praktischen Ausbildung in einem der Bereiche, in denen bereits ein Pflichteinsatz stattgefunden hat, durchgeführt.