Fachhochschulreife - Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung - 1-jährig
(EA) Euro Akademie
Sie haben das Ziel, an einer Fachhochschule zu studieren? Eventuell im europäischen Ausland? Dann starten Sie Ihren
Karriereweg mit dem Besuch einer Fachoberschule. Der Abschluss der Klasse 12 einer Fachoberschule berechtigt zur Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule. Fachoberschulen gehören zu den berufsbildenden Schulformen, da sie in der Regel auf bestimmte Fachrichtungen ausgerichtet sind.
Wir bieten Ihnen an unserer Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung nach ein oder zwei Jahren, entsprechend Ihrer bereits erlangten Abschlüsse, die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erlangen. Bei uns werden Sie von hoch qualifizierten Dozent*innen unterrichtet, die Sie mit großer Methodenvielfalt durch die Ausbildung bis zum staatlich anerkannten Abschluss begleiten.
Schule:
Fachhochschulreife - Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung - 1-jährig
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Fachhochschulreife - Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung - 1-jährig
Inhalt
Unsere Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung bereitet Sie neben den allgemeinbildenden Fächern vor allem auch in Wirtschaftsfächern auf ein mögliches späteres Studium vor. Der folgende Auszug vermittelt Ihnen einen Eindruck von den Ausbildungsinhalten:Wirtschaftliche und
gesellschaftliche Kompetenz:
- Wirtschaftswissenschaft
- Betriebs- und Volkswirtschaftslehre
- Spezielle Betriebswirtschaftslehre (Marketing, Organisation, Personal, Steuern)
- Politik und Wirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht
- Sozialkunde, Politikwissenschaft und Geschichte
Sprachkompetenz:
- Muttersprache: Deutsch
- Erste Fremdsprache: Englisch
Naturwissenschaften, Mathematik:
- Mathematik
- Biologie
Sport- und Gesundheitsförderung:
- individuelle Sportangebote der Schule
Sozialkompetenz:
- Erlangen der Studierfähigkeit an einer Fachhochschule
- Sicheres und kompetentes Auftreten im Studien- und Berufsalltag
- Vertiefen der Teamfähigkeit durch gemeinsames Bearbeiten von Projekten
Voraussetzungen
- Mittlerer Schulabschluss (MSA) und
- bestandene Abschlussprüfung in einem einschlägigen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf (abgeschlossene Berufsausbildung) oder
- eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit