Fachhochschulreife - Fachoberschule Gesundheit und Soziales - 1-jährig
(EA) Euro Akademie
In einem Jahr zur Fachhochschulreife im Bereich Gesundheit und Soziales und dann europaweit an einer Fachhochschule studieren. Klingt gut? Bei uns erfahren Sie, wie nah dieser Karriereschritt ist. Mit dem Besuch einer Fachoberschule eröffnen sich Ihnen Wege zu einem Studium. Der Abschluss der Klasse 12 einer Fachoberschule berechtigt zur Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule.
Fachoberschulen gehören zu den berufsbildenden Schulformen, da sie in der Regel auf bestimmte Fachrichtungen ausgerichtet sind. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, an unserer Fachoberschule Gesundheit und Soziales mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik die Fachhochschulreife nach den Vorgaben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zu erlangen. Wir garantieren Ihnen einen qualitätsvollen Bildungsgang durch kompetente Lehrkräfte, die Sie zukunftsorientiert und mit einer großen Methodenvielfalt zu Ihrem staatlich anerkannten Abschluss führen.
Schule:
Fachhochschulreife - Fachoberschule Gesundheit und Soziales - 1-jährig
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Fachhochschulreife - Fachoberschule Gesundheit und Soziales - 1-jährig
Inhalt
Unsere Fachoberschule Gesundheit und Soziales bereitet Sie neben den allgemeinbildenden Fächern vor allem auch in für soziale Bereiche relevanten Fächern auf ein mögliches späteres Studium vor. Der folgende Auszug vermittelt Ihnen einen Eindruck von den Ausbildungsinhalten.Sozialpädagogische und gesellschaftswissenschaftliche Lernbereiche:
- Sozialpädagogik
- Recht
- Sozialkunde, Politikwissenschaft und Geschichte
Sprachkompetenz:
- Muttersprache: Deutsch
- Erste Fremdsprache: Englisch
Naturwissenschaften, Mathematik:
- Mathematik
- Biologie
Sport- und Gesundheitsförderung:
- individuelle Sportangebote der Schule
Sozialkompetenz:
- Erlangen der Studierfähigkeit an einer Fachhochschule
- Sicheres und kompetentes Auftreten im Studien- und Berufsalltag
- Vertiefen der Teamfähigkeit durch gemeinsames Bearbeiten von Projekten
Voraussetzungen
- Mittlerer Schulabschluss (MSA) und
- bestandene Abschlussprüfung in einem einschlägigen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf (abgeschlossene Berufsausbildung) oder
- eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit